Mittwoch, 20. Juni 2012

Vorsitzender Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft: Fiskalvertrag


Vorsitzender  Vereinte  Dienstleistungsgewerkschaft 


Bundesverwaltung 
An alle Abgeordneten des 
Deutschen Bundestages 
 

 
Fiskalvertrag 
 
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,  
 
der unbefristete europäische Rettungsschirm (ESM) und der Vertrag vom 2. März 2012 
über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion 
(Fiskalvertrag) sollen in Kürze im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die 
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sieht insbesondere im dem Fiskalvertrag 
ein Instrument, das die Demokratie schwächt, ökonomisch schädlich und sozial unver
träglich ist. 
 
Wir fordern Sie auf, dem Fiskalpakt nicht zuzustimmen. In dem als Anlage beigefügten 
Text begründen wir unsere Abstimmungsempfehlung. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Frank Bsirske 
 
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Frank.Bsirske@verdi.de            
www.verdi.de            
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Der Fiskalvertrag schadet der Demokratie 
 
Der Fiskalvertrag sieht keine Kündigungsklausel vor. Einzelnen Mitgliedstaaten ist es nicht möglich, den Vertrag einseitig zu kündigen - auch nicht mit einer verfassungsändernden Mehrheit im Parlament - er muss einstimmig von allen Mitgliedstaaten aufgehoben oder geändert werden. Somit erhält der Fiskalpakt eine Art von Ewigkeitsgarantie, die die Souveränität der Staaten unterhöhlt.  
 
Der Fiskalpakt schränkt das "Königsrecht" der Parlamente – das Recht, den eigenen  
Haushalt zu gestalten – massiv ein und überträgt staatliche Rechte auf die nicht gewählte 
EU-Kommission. Das Haushaltsrecht ist auch deshalb so zentral für die Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften und sozialen Sicherungssysteme eines Staates, weil die Einnahmen und Ausgaben maßgeblich für die Ausgestaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. 
 
Das nationale Haushaltsrecht wird sowohl durch die Einführung einer im Vergleich zur  
deutschen Regelung erweiterten Schuldenbremse, als auch durch automatische Korrekturmechanismen beschnitten. Die angemessene Umsetzung der Schuldenbremse in nationales Recht wird vom  Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft und die Mitgliedstaaten sind  verpflichtet, sich gegenseitig zu verklagen. Die nicht demokratisch gewählte Europäische Kommission erhält Mitspracherechte: Alle Länder, deren Neuverschuldung über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) oder deren Schulden über 60 Prozent des BIP liegen, müssen ihre Haushaltsgrundsätze künftig von der Kommission genehmigen lassen, damit wird der EU-Kommission ein Veto-Recht bezogen auf nationalstaatliche Maßnahmen eingeräumt.  
 
Der Fiskalpakt erhöht den Konsolidierungsdruck für Länder und Kommunen  

Der Fiskalvertrag verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, die Schuldenbremse ein Jahr nach Unterzeichnung in nationales Recht umzusetzen. Dann gilt der neue Rechtsrahmen sofort. Die deutsche Schuldenbremse muss hingegen vom Bund ab dem Haushaltsjahr 2016 und von den Ländern erst ab 2020 eingehalten werden. Der Europäische Fiskalpakt führt folglich zu einem erhöhten Konsolidierungsbedarf für die Länderhaushalte. 
 
Während die deutsche Schuldenbremse sich nur auf Bund und Länder bezieht, sind beim 
Fiskalvertrag auch die Gemeinden und Sozialversicherungsträger inklusive der Nebenhaushalte einbezogen. Dadurch entstehen zusätzliche Belastungen für die Städte und Gemeinden. 
 
Der Fiskalvertrag ist ökonomisch schädlich 
 
Der Europäische Fiskalpakt bekämpft nicht die Ursachen der Schuldenkrise. Die europäi-
schen Schuldenberge sind nicht durch laxe Haushaltspolitik entstanden. Vor der großen  
Finanzmarktkrise stiegen in der Mehrzahl der EU-Länder die Staatsausgaben schwächer als das Sozialprodukt. Folglich schrumpften dort die Staatsquoten. In den heutigen Krisenländern Irland, Spanien und Italien sank sogar die Schuldenlast. Erst der Kollaps der Finanzmärkte ließ die Schulden europaweit explodieren. Die Bankenrettung machte aus privaten Schulden im Handumdrehen öffentliche Schulden. Die Schuldenquote des Eurolands kletterte von rund  66 Prozent auf über 85 Prozent. 2 
 
 
Der Fiskalpakt zielt darauf ab, öffentliche Ausgaben ohne Neuverschuldung zu finanzieren. Die Steuereinnahmen sollen künftig die Ausgabenhöhe bestimmen. In einer robust wachsenden Volkswirtschaft mit sprudelnden Steuereinnahmen kann dieses Ziel erreicht werden. Ein solcher Zustand ist aber nicht die Regel. Wenn die Wirtschaft schrumpft und der Staat versucht, den sinkenden Steuereinnahmen hinterher zu sparen, dann beschleunigt sich die wirtschaftliche Talfahrt. Der Fiskalpakt ignoriert den engen Zusammenhang von Staatsausgaben und Konjunktur. Staatsausgaben sind immer auch Einnahmen der Unternehmen und der Privathaushalte. Wenn der Staat zum falschen Zeitpunkt kürzt, dann verlieren Firmen Aufträge und drosseln die Produktion. Zudem haben Transferempfänger dann weniger Geld. Im Aufschwung ist dieser Nachfrageentzug verkraftbar, im Abschwung verschärft er den Absturz. Dann sinken Wachstum und Steuereinnahmen, Arbeitslosigkeit und Schulden steigen. 
 
Die neue Schuldenabbauregel – wirkt prozyklisch. Der Fiskalpakt schreibt nicht niedrigere 
nominale Schulden vor, sondern niedrigere Schulden relativ zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Erlaubt ist zukünftig nur noch eine Schuldenquote in Höhe von 60 Prozent des BIP. Wenn das BIP in einer Rezession schrumpft, steigt automatisch das Verhältnis der Schulden zum BIP (die Schuldenquote). Auch wenn gar keine neuen Schulden aufgenommen werden. Die Schuldenabbauregel veranlasst die Finanzminister in einer Rezession zu sparen. Das würgt die Wirtschaft weiter ab.  
 
Darüber hinaus beschneidet der Fiskalpakt die öffentlichen Investitionen. Europas Finanzminister dürfen nicht mehr in Bildung, Gesundheit, Infrastruktur oder Umwelt investieren, wenn dadurch Schuldengrenzen verletzt werden. Selbst aus betriebswirtschaftlicher Sicht macht das keinen Sinn. Jedes Unternehmen nimmt wenn nötig einen Kredit auf, um zum Beispiel Investitionen zu tätigen. Die Investitionen schaffen dann Wachstum und ermöglichen die Tilgung der Kredite. Zudem sind die Renditen von Zukunftsinvestitionen in Bildung und Infrastruktur höher als ihre Finanzierungskosten.  
 
Der Fiskalpakt wird das selbstgesetzte Ziel, die Staatsverschuldung nachhaltig abzubauen, 
nicht erreichen. Er führt am Ende sogar zu einer höheren Staatsverschuldung. Dass der Staatsverschuldung mit harten Spar- und Kürzungsregeln nicht beizukommen ist, zeigen derzeit die EU-Krisenstaaten. Dort dreht sich die Spirale aus sinkender Wirtschaftsleistung, sinkenden Steuereinnahmen und steigenden Schulden weiter. 
 
Der Fiskalvertrag beschädigt den Sozialstaat 
 
In Europa werden die Haushalte zu 80 Prozent über die Ausgabenseite konsolidiert. Von Rom bis Madrid werden jetzt unter dem Deckmantel der Sparpolitik Staatsdiener entlassen, Löhne, Arbeitslosengeld und Renten gekürzt. Das Arbeitsrecht kommt unter die Räder. Der Fiskalpakt wird diese Kahlschlagpolitik fortsetzen. In Artikel 3, Absatz 1, Buchstabe b des Fiskalvertrags ist explizit festgeschrieben, dass die Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung anhand einer „Analyse der Ausgaben“ erfolgen soll, nicht der Einnahmen. Die hohe Geschwindigkeit, mit der die Haushaltsdefizite und der Schuldenstand laut Fiskalvertrag abgebaut werden müssen, gibt den Staaten keinen zeitlichen Spielraum, um die Weichen so zu stellen, dass über Steuerrechtsänderungen und Wirtschaftswachstum aus den Schulden herausgewachsen werden kann; was bleibt sind Ausgabenkürzungen. 

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