Donnerstag, 2. August 2012

Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste: Negatives Stimmgewicht und Überhangmandate

n. Grundsätzlich kann der Wähler nur mit der Zweitstimme Einfluss auf die zahlenmäßige Zusammensetzung des Bundestages nehmen. Die Erststimme entscheidet nur darüber, welche Personen einziehen. Überhangmandate verändern jedoch die proportionale Sitzverteilung, so dass in diesen Fällen sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme Einfluss auf den Proporz hat. Die Wähler von Parteien, die Überhangmandate erreichen, haben also im Ergebnis ein höheres Stimmgewicht als die Wähler anderer Parteien. Das BVerfG hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass diese Beeinträchtigung der Erfolgswertgleichheit grundsätzlich gerechtfertigt ist durch das verfassungslegitime Anliegen, über die Personenwahl zumindest für die Hälfte der Abgeordneten eine enge persönliche Bindung zum Wahlkreis zu gewährleisten. Da der Grundcharakter des Wahlsystems gleichwohl die Verhältniswahl sei, dürfe der Proporz nicht grenzenlos verändert werden. Dieser Grundcharakter ist aus Sicht des BVerfG verletzt, wenn Überhangmandate im Umfang von mehr als etwa einer halben Fraktionsstärke ohne Ausgleich entstehen.

Mein Blog befasst sich in einem umfassenden Sinn mit dem Verhältnis von Wissen, Wissenschaft und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk richte ich dabei auf die Aktivitäten des Medien- und Dienstleistungskonzern Bertelsmann und der Bertelsmann Stiftung.

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