Dienstag, 10. Dezember 2013

Petra Pinzler: Extrarechte für Multis - Das Handelsabkommen mit Amerika soll US-Investoren besonders schützen - sogar vor deutschen Gesetzen

Starke Argumente liefern auch amerikanische Bürgerrechtler. Denn die haben erlebt, wie ihre Regierung in den vergangenen Jahren immer wieder Handelsabkommen mit ärmeren Ländern abgeschlossen hat, in denen der Investitionsschutz aggressiv durchgesetzt wurde. Dabei lautete das wohlklingende Argument: Diese Klauseln seien für alle Seiten gut. Amerikanisches Kapital fließe eben nur in andere Länder, wenn es dort auch sicher investiert werden könne. Die Regierungen des Südens ließen sich darauf ein, weil sie tatsächlich nicht die gleichen Rechtsstandards bieten können wie die USA. Doch inzwischen bereuen viele ihre Leichtgläubigkeit.
Die Zahl der internationalen Schiedsverfahren ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen: 2012 zählte die Handels- und Entwicklungsorganisation Unctad 514 laufende Verfahren, 58 sind innerhalb eines Jahres neu dazugekommen. Immer öfter werden arme Länder von Rohstoffunternehmen aus den Industrieländern verklagt und in zwei Dritteln der Fälle auch zu Schadenersatz verurteilt. Im Oktober 2012 musste Ecuador dem amerikanischen Ölkonzern Oxy 1,7 Milliarden Dollar zahlen, weil es Bohrrechte nicht verlängern wollte. Peru soll 800 Millionen Dollar an Minenfirmen zahlen, weil Schürfrechte in La Oroya nicht länger gelten.
(Aus: DIE ZEIT, 5. Dezember 2013, Nr. 50, S. 25)

Mein Blog befasst sich in einem umfassenden Sinn mit dem Verhältnis von Wissen, Wissenschaft und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk richte ich dabei auf die Aktivitäten des Medien- und Dienstleistungskonzern Bertelsmann und der Bertelsmann Stiftung.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Sie sind herzlich zu Kommentaren aufgefordert und eingeladen!