Das eigentliche Problem ist praktischer Natur: Der Lissabon-Vertrag enthält einen Artikel, wonach einem Land, das dauerhaft europäische Grundwerte verletzt, eine Reihe von Rechten entzogen werden können (kleine Ironie der Geschichte: Die Idee hierzu stammte Mitte der neunziger Jahre von Italien und Österreich, als Präventivmassnahme vor der Osterweiterung). Doch gilt der Artikel inzwischen als «nukleare Option» – mit anderen Worten: eine Option, die nie wirklich wahrgenommen wird, nicht zuletzt aus Sorge aller Nationalstaaten, dass der Artikel irgendwann gegen sie selber angewandt werden könnte.
Mein Blog befasst sich in einem umfassenden Sinn mit dem Verhältnis von Wissen, Wissenschaft und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk richte ich dabei auf die Aktivitäten des Medien- und Dienstleistungskonzern Bertelsmann und der Bertelsmann Stiftung.
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