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Dienstag, 17. Dezember 2013

Thomas Fischer: Völkisches Recht - Der Mord-Paragraph ist eine Erfindung der Nazis. Wie konnte er sich so lange halten? Plädoyer für eine überfällige Rechtsreform

Jede vorsätzliche Tötung eines Menschen ist ein empörendes Geschehen. Jeder Verbrecher ist, die meiste Zeit seines Lebens, nicht Räuber, sondern Sohn, nicht Plünderer, sondern Kollege, nicht Mörder, sondern Nachbar. Dies und vieles andere ist bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Wenn aber die schwankende Grenze zum Begriff des "Mörders" überschritten wird, ziehen sich die Lebensgeschichte und die Persönlichkeit des Beschuldigten an den Fäden des Freislerschen Tätertyps zusammen auf einen Punkt. Dann entscheidet die Bewertung eines einzigen Augenblicks über alles: heimtückisch oder habgierig oder niedrig? Nichts anderes zählt mehr. Obgleich doch alle wissen, wie leicht es ist, heimtückisch zu sein oder rachsüchtig oder habgierig.
"Mörder ist, wer ..." ist eine menschenunwürdige Formel. Sie reduziert den Richter auf die Funktion eines Automaten, der eine starre Rechtsfolge auszuwerfen hat nach Eingabe von Merkmalsdaten, an deren Kraft er selbst kaum glaubt. Sie reduziert den Beschuldigten auf einen einzigen Punkt. Sie reduziert die Errungenschaften der Moderne - Diskursivität, Rationalität, Verantwortung - auf ein paar formale Erkenntnisse. Dies tut sie nicht, wie der Unkundige annimmt, auf gesichertem Grund, sondern auf der Basis moralisierender Bewertungen, unklarer Abgrenzungen und ungerechter Schematisierungen. 
(Aus: DIE ZEIT, 12. Dezember 2013, Nr. 51, S. 8)

Mein Blog befasst sich in einem umfassenden Sinn mit dem Verhältnis von Wissen, Wissenschaft und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk richte ich dabei auf die Aktivitäten des Medien- und Dienstleistungskonzern Bertelsmann und der Bertelsmann Stiftung.

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