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Donnerstag, 12. März 2020

Antrag auf Bevorratungszuschuss: Jobcenter spielt auf Zeit!

Diesen Antrag reichte ich per E-Mail ein.

Wir befinden uns mitten in der Corona-Krise. Arme, oft auch kranke Menschen sind besonders vulnerabel. Banken und Unternehmen werden Stützungszahlungen erhalten. Empfänger von SGB-II-Regelleistungen verfügen über keinerlei finanzielle Ressourcen, um die von den zuständigen Behörden empfohlene Bevorratung von Lebensmitteln zu beschaffen. Hartz IV ist nämlich auch unter den normalen Alltagsbedingungen nicht bedarfsdeckend! 

Ein Bevorratungszuschuss von 100€ wäre nicht mehr als eine bescheidene Soforthilfe, eine Art finanzieller Anschubimpuls, um Menschen im SGB-II-Regelbezug eine Bevorratung von Lebensmitteln in einer Krisenlage zu ermöglichen.


Auf meinen obigen Antrag erhielt ich folgendes, wohl maschinell erstelltes Antwortschreiben des für mich zuständigen Jobcenters:

Eine erste Antwort im für Jobcenter üblichen Befehlston der 》Aufforderung zur Mitwirkung《.

Nun, dieser Aufforderung werde ich nachkommen und über den weiteren Fortgang hier berichten. Dass ein Mail-Anhang angeblich nicht geöffnet werden konnte, hinterlässt bei mir ein leichtes Kopfschütteln!







Mein Blog befasst sich in einem umfassenden Sinn mit dem Verhältnis von Wissen, Wissenschaft und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk richte ich dabei auf die Aktivitäten des Medien- und Dienstleistungskonzern Bertelsmann und der Bertelsmann Stiftung.

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