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Sonntag, 21. Juli 2013
Harald Schumacher: Weitreichender Rechtsstreit bei Bertelsmann
„Dieser Fall könnte der Auslöser dafür werden, dass die Rechtsprechung bei Werkverträgen die Zügel anzieht“, sagte der Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Hamann von der Uni Duisburg-Essen, einer der führenden deutschen Werkvertragsspezialisten. In dem Fall geht es um einen Angestellten der Düsseldorfer Reinigungsfirma Klüh, der bei der Bertelsmann-Dienstleistungstochter Arvato Systems per Werkvertrag als Hausmeister eingesetzt war. Der Betroffene hatte in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Bielefeld gegen Bertelsmann gewonnen, weil die Richter seine Tätigkeit bei der Konzerntochter als Scheinwerkvertrag gewertet und ihn damit zu einem vollwertigen Mitglied der Arvato-Stammbelegschaft erklärt hatte. Gegen das Urteil hatte Bertelsmann Berufung eingelegt. Bestätigt das LAG nun die erstinstanzliche Entscheidung, würden die Arbeitsgerichte künftig nicht mehr „vieles als Werkvertrag durchwinken, was faktisch Arbeitnehmerüberlassung ist“, so der gewerkschaftsunabhängige Experte.
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