Tja, so kann's gehen: da wird mal etwas gesendet, was dem eigenen Schwurbelweltbild nicht entspricht - und schon wird geklagt. Kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner künftigen Bewertung dieser Klage zu der Einschätzung, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, müsste die Beitragspflicht erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle vorgelegt werden. Man kann nur hoffen, dass diese verwirrte Frau aus den Wäldern Bayerns damit kein Erfolg beschieden sein wird.
Bild KI-generiert.
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