Um eine effektivere Kontrolle des Bankensektors und die einheitliche Anwendung des europäi- schen Finanzmarktrechts zu gewährleisten, ist geplant, Aufsichtsaufgaben auf die EZB zu über- tragen. Am System des ESFS soll sich insofern nichts ändern, als dass weder die Wertpapierauf- sicht noch die Aufsicht im Versicherungswesen von der Übertragung von Aufsichtsaufgaben auf die EZB betroffen sein werden. Zudem sollen die Aufsichtsstrukturen aus ESRB, ESAs und nati- onalen Aufsichtsbehörden im ESFS unverändert bleiben: Im Bankensektor soll die EZB teilweise neben und teilweise anstelle der nationalen Aufsichtsbehörden agieren und in das ESFS einge- gliedert werden. Entsprechend sollen die Aufgaben und Funktionen des ESRB und der EBA im Wesentlichen unberührt bleiben.
Mein Blog befasst sich in einem umfassenden Sinn mit dem Verhältnis von Wissen, Wissenschaft und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk richte ich dabei auf die Aktivitäten des Medien- und Dienstleistungskonzern Bertelsmann und der Bertelsmann Stiftung.
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