Sonntag, 29. März 2020

Die Corona-Krise und Hartz IV - aktuelle Entwicklungen

Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle über aktuelle Entwicklungen zu informieren:

Der Kurznachrichtendienst Twitter hat meine beiden Accounts @sroski und @steffenroski komplett abgeschaltet. Seit dem Start der Online-Petition auf change.org habe ich durch aktives #Hashtagging im Rahmen meiner Möglichkeiten über Twitter zu deren viraler Verbreitung beigetragen. Diese Option zumindest bleibt mir jetzt verschlossen. Ich hoffe sehr, dass die Petition soweit viral im Umlauf ist, dass sich ihre weitere Verbreitung von selbst tragen wird!

Dann ist mir ein Schriftwechsel zugespielt worden. Ein*e Betroffene*r hat zusätzliche Leistungen zur Bewältigung der Corona-Krise beantragt. Ich lasse den Schriftwechsel mal unkommentiert, frage mich allerdings gerade, wie wohl z.B. mit dem Sportartikel-Multi ADIDAS kommuniziert wird.

Hier also der Schriftwechsel:

》Beantragung einmaliger Leistungen zur Vorbereitung einer häuslichen Quarantäne und einer ausreichenden Versorgung


Sehr geehrte Damen und Herren,


wie Ihnen bekannt ist, wurde die Bevölkerung aufgefordert, sich für eine eventuell anstehende häusliche Quarantäne einzurichten. Gerne möchte ich meinen Beitrag zur Überwindung der aktuellen Gesundheitskrise leisten und diese häusliche Quarantäne vorbereiten. Durch Hamsterkäufe und Schließungen der Tafeln ist es mir nicht mehr möglich, mich und meine Familien im ausreichenden Maße zu versorgen.


Ich beantrage daher zusätzliche einmalige Leistungen in Höhe von 200€, um dies sicherzustellen. Ich bitte um eine schnelle Beantwortung, so dass ich die nötigen Vorkehrungen zeitnah treffen kann.



Mit freundlichen Grüßen《



》Ablehnungsbescheid


Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX,


leider muss Ihr Antrag vom XXX für Beantragung einmaliger Leistungen zur Vorbereitung einer häuslichen Quarantäne und einer ausreichenden Versorgung abgelehnt werden.


Begründung:


Sie haben mit Antrag vom XXX zusätzliche einmalige Leistungen in Höhe von 200,00 Euro beantragt. Diese Leistung möchten Sie dazu verwenden, Ihre häusliche Versorgung bei einer eventuell anstehenden Quarantäne sicher zu stellen.


Dies wird abgelehnt, da die laufende Versorgung im Monat sichergestellt ist. Es wurde auch durch die Regierung oder dergleichen keine Aufforderung vorgenommen. Im Gegenteil, die Regierung sichert die Versorgung durch genügend Lebensmittel zu.

Sollten Sie aufgrund von gesundheitlicher Quarantäne an zu Hause gebunden sein, hat die Stadt XXX eine Hilfsaktion durch das Rathaus organisiert. Ein entsprechender Ausdruck mit Telefonnummer der Pressemitteilung vom XXX ist diesem Schreiben beigefügt.


Für Beantragung einmaliger Leistungen zur Vorbereitung einer häuslichen Quarantäne und einer ausreichenden Versorgung kann kein Darlehen gewährt werden. Kann im Einzelfall ein von dem genannten Regelbedarf umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gedeckt werden, kann dem Leistungsberechtigten bei entsprechenden Nachweis der Bedarf als Sach- oder Geldleistung in Form eines entsprechenden Darlehens gewährt werden (Paragr. 24 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II).


Bei meiner Entscheidung habe ich von meinem Ermessen Gebrauch gemacht. Dabei habe ich Ihr Interesse für die beantragte Leistung mit der Verpflichtung des Jobcenters zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung sorgfältig abgewogen. Hierzu gehört - auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler - nur bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit und in rechtmäßiger Höhe Leistungen zu erbringen. Es sind keine Ermessensgesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen, die ich im Rahmen meiner Ermessensentscheidung zu Ihren Gunsten berücksichtigen konnte. Nach Abwägung Ihres Interesses an der beantragten Leistung sowie dem öffentlichen Interesse an wirtschaftlicher und sparsamer Mittelverwendung musste die beantragte Leistung abgelehnt werden.


Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind Sie in der Lage, die Aufwendungen für Beantragung einmaliger Leistungen zur Vorbereitung einer häuslichen Quarantäne und einer ausreichenden Versorgung aus eigenen Kräften und Mitteln in vollem Umfang zu decken, so dass eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist.


Die beantragte Leistung kann auch nicht als Zuschuss gewährt werden.《


Es folgt die übliche Rechtshilfe- und Widerspruchsbelehrung.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Sie sind herzlich zu Kommentaren aufgefordert und eingeladen!