Mit Blick auf die aktuelle BED-Hitzewelle muss es klare und verbindliche Regelungen für alle Schulformen geben. Hitzeschutz ist keine freiwillige Leistung, sondern Teil der Fürsorgepflicht des BRD-Staats sowie des Gesundheits- und Arbeitsschutzes an Schulen. Zu begründen ist die Forderung nach verbindlichen Hitzeschutzregeln auch mit dem desolaten Zustand vieler Schulgebäude. Die meisten BRD-Schulgebäude sind noch immer keine verlässlichen klimaresistenten Lern- und Arbeitsorte. Blamabel!
Bild KI-generiert.
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