Wer zum Beispiel Hass-Kommentare aus dem Nazi-Spektrum durch ein "Like" in sozialen Netzwerken unterstützt, macht sich rechtlich betrachtet strafbar deshalb, da die unterstützende Person mit ihrer öffentlich zur Schau gestellten Inhaltsverstärkung sich genau die - z.B. durch die neofaschistische AfD - verbreitete Volksverhetzung zueigen macht.
Bild KI-generiert.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Sie sind herzlich zu Kommentaren aufgefordert und eingeladen!