Freitag, 5. Juni 2026

Steffen Roski: Hass-Liebhaber werden in der BRD zur Kasse gebeten

Wer zum Beispiel Hass-Kommentare aus dem Nazi-Spektrum durch ein "Like" in sozialen Netzwerken unterstützt, macht sich rechtlich betrachtet strafbar deshalb, da die unterstützende Person mit ihrer öffentlich zur Schau gestellten Inhaltsverstärkung sich genau die - z.B. durch die neofaschistische AfD - verbreitete Volksverhetzung zueigen macht.

Bild KI-generiert.

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