Diese Idee von Treue gegenüber dem Arbeitgeber, die soweit geht, dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen da findet, wo die Interessen des Arbeitgebers negativ tangiert sein könnten, muss hier nicht weiter vertieft werden. Inge Hannemanns Arbeitgeber ist nicht Privatperson, sondern im weitesten Sinne die Bundesrepublik Deutschland. Tatsächlich ist sie von der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zur Gemeinsamen Einrichtung – nach § 44b SGB II - von Bundesagentur und Stadt Hamburg abgeordnet. Was Inge Hannemann nun den Vorwurf der Illoyalität einbringt, ist die Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung und das Abgleichen des SGB II und der entsprechenden Dienstanweisungen, mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Mein Blog befasst sich in einem umfassenden Sinn mit dem Verhältnis von Wissen, Wissenschaft und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk richte ich dabei auf die Aktivitäten des Medien- und Dienstleistungskonzern Bertelsmann und der Bertelsmann Stiftung.
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